Übernahme von Kosten für berufsbegleitende Lehrgänge

Drei berufsbegleitende Lehrgänge wurden als Maßnahme nach AZAV anerkannt. Die Teilnahme kann nun über die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.

Die berufsbegleitenden Lehrgänge <link https: www.bundesakademie-trossingen.de weiterbildungen elementare-musikpraxis details grundlagen-der-elementaren-musik-praxis-emp.html external-link-new-window external link in new>"Grundlagen der Elementaren Musik-Praxis" (ab 2020), <link https: www.bundesakademie-trossingen.de weiterbildungen instrumental details zertifizierung-klavier-spielpraxis-unterricht-aktuell-effektiv-kreativ.html external-link-new-window external link in new>"Zertifizierung Klavier: Spielpraxis & Unterricht" (ab 2019) und "Schlaginstrumente: Vom Einzel- und Gruppenunterricht zum Ensemble" (ab 2021) der Bundesakademie sind ab sofort als Maßnahme zertifiziert nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Dadurch können Teilnehmer*innen je nach individuellen Voraussetzungen bei der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein erhalten, über den die Kosten für die Teilnahme ganz oder teilweise übernommen werden.

Die von den Agenturen für Arbeit herausgegebenen Bildungsgutscheine können nur für anerkannte Bildungsmaßnahmen bei entsprechend zertifizierten Bildungsträgern eingelöst werden. Die Bundesakademie Trossingen ist derzeit bundesweit der einzige zertifizierte Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen nach AZAV im musikpädagogischen Bereich. Nach der erfolgreichen Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001 im Jahr 2017 belegt die Zertifizierung nach AZAV ein weiteres Mal die hohen Qualitätsstandards der Bundesakademie Trossingen.

Wer kann gefördert werden? Einen Bildungsgutschein können Arbeitnehmer*innen beantragen, für die eine Weiterbildung sinnvoll ist, um eine Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

Unter den zahlreichen Zertifizierungsmöglichkeiten gehören die Zertifizierungen nach DIN ISO 9001 und AZAV arbeitsmarktpolitisch zu den relevantesten. Sie ermöglichen Teilnehmer*innen nicht nur die Nutzung von Bildungsgutscheinen, sondern auch die Wahrnehmung von Bildungsurlaub. Durch die Einführung des Qualitätsmanagements nach DIN ISO 9001 ist die Bundesakademie in nahezu allen Bundesländern anerkannter Träger von Maßnahmen gemäß der länderspezifischen Bildungszeitgesetze. Arbeitnehmer*innen können je nach Bundesland an bis zu fünf Arbeitstagen jährlich Bildungsurlaub beantragen.

Neben dem Bildungsgutschein existieren zahlreiche weitere monetäre Fördermöglichkeiten für eine Teilnahme an Weiterbildungsangeboten der Bundesakademie. Die verbreitetste Förderung ist die Bildungsprämie: Über die Bildungsprämie können Teilnehmer*innen 50% der Lehrgangsgebühren erstattet werden (maximal 500 € pro Jahr). Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden durch das Programm Bildungsprämie nicht erstattet.

Gerne sind wir bei der Suche nach der passenden Förderung behilflich. Einige Informationen haben wir bereits <link internal-link internal link in current>hier zusammengestellt – bei weiteren Fragen schreiben Sie uns gerne eine <link mail window for sending>E-Mail.