
Bei der Erstellung des Kompetenznachweises Kultur kommt den Fortbildungsbeauftragten eine wichtige Rolle zu. Sie sind für die Zertifizierung der angehenden KNK-Berater*innen zuständig und schöpfen in ihrer eigenen Dozent*innen-Tätigkeit aus den langjährigen Erfahrungen als KNK-Berater*in.
Das Profil einer*eines künftigen Fortbildungsbeauftragten:
- offene und kritische Wahrnehmung von Bildungsprozessen in institutioneller Umgebung
- klare und wissensbasierte Haltung zur schulischen Kooperationslandschaft mit kultureller Bildung
- intensives Reflektieren der persönlichen Haltung und der eigenen Fähigkeiten
- ausreichend Durchhaltevermögen und Idealismus
- Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
- Kenntnisse im Aufbau einer Seminardramaturgie und die Fähigkeit, eine Fortbildung mit allen relevanten Inhalten und Reglements zum KNK interaktiv zu gestalten
- ausgeprägte Moderationsfähigkeiten im Umgang mit den zum Teil diametral entgegengesetzt denkenden Teilnehmenden in der KNK-Berater*innen-Ausbildung und bei Konflikten
- Textsicherheit für das Verfassen klar formulierter Feedbacks
- Gespür für den „Subtext“ bei eingereichten Dokumenten der künftigen KNK-Berater*innen
Voraussetzung für die Teilnahme: Ausbildung zur*zum KNK-Berater*innen und Tätigkeit als KNK-Berater*in
Termine:
1. Akademiephase 23.- 25. Oktober 2020
2. Akademiephase 24.-26. September 2021
Zwischen den Akademiephasen sollen die Teilnehmenden mit einer eigenen Berater*innen-Fortbildung beginnen.
Kosten:
Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) übernimmt die Kosten der Weiterbildung.
Anmeldeschluss:
4. September 2020
Karlheinz Heiss
Dozent der Bundesakademie
Mirtan Teichmüller