[Archiv] Digitale Angebote und Unterricht rechtlich absichern

Das Seminar findet in enger Kooperation mit dem Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs und dem Verband deutscher Musikschulen statt.

Distanzunterricht und Livestreaming über kommerzielle oder eigens programmierte Videokonferenzsysteme sind heute nicht mehr hinwegzudenken. Dieser Trend zur Digitalisierung in der musischen Bildung wird auch anhalten. Allerdings sind einige rechtliche Fallstricke zu beachten. Förmlichkeiten wie Einwilligungen, Netiquette-Regelungen zum virtuellen Hausrecht sowie Vorgaben aus der EU-Datenschutzgrundverordnung, z. B. zu Informationsschreiben für die Schüler*innen sowie Pflichten aus den sog. TOMs ("technisch-organisatorische Maßnahmen") müssen umgesetzt werden.

Die Teilnehmenden sind eingeladen, ihre Fragen bereits vorab an die Dozentin zu richten, um Lösungsvorschläge für ihre Anliegen im Seminar zu erhalten.

Themen:

  • Wie kann man Plattformen wie z. B. Zoom, Slack oder Google Workspace in der Musikschule rechtskonform verwenden?
  • Wie geht man grundsätzlich mit webbasierten Cloud-Diensten um, die ihre IT-Infrastruktur im Wesentlichen außerhalb der EU bzw. des EWR betreiben? Welche Probleme bereitet das EuGH-Urteil zum EU-US Privacy Shield? Lösungen?
  • Wie erkennt man, welche Features bzw. Einstellungen der jeweiligen Softwaretools überhaupt genutzt werden dürfen?
  • Wie soll man zukünftig mit neuen Programmen oder Updates umgehen?
  • Muss man den Personalrat oder Betriebsrat der Schule förmlich einbinden, wenn neue Tools eingeführt werden?
  • Welche Arten von Einwilligungen müssen zwingend von Lehrpersonen, Schüler*innen und Eltern eingeholt werden?
  • In welchem Rahmen darf man was posten und z. B. Unterlagen, Videos und Übungsmaterialien austauschen?
  • Gibt es Grenzen im Hinblick auf Urheber- und Nutzungsrechte?
  • Welche Pflichten bestehen im Hinblick auf den Unterricht für Minderjährige?
  • Wenn private Boards genutzt werden (Trello, Padlet, Google Workspace), welche Inhalte u. a. Weblinks oder Fotos etc. dürfen ausgetauscht werden?
  • Nutzung von Apps & Software: Kann man zur Nutzung von APPs im Unterricht (zB iRealPro oder MuseScore) verpflichten?
  • Welche Pflichten habe ich nach der EU-Datenschutzgrundverordnung? Muss ich Auftragsverarbeitungsverträge schließen, wie müssen die Informationsschreiben, i. e. Datenschutzerklärungen aussehen?
  • Wann muss die Schule einen Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbaren? Wer muss eine Datenschutzfolgenabschätzung erstellen?
  • Ist die Lehrkraft Auftragsverarbeiter, Joint Controller oder Dritter im Sinne des Datenschutzrechts? Was sind die Folgen?
  • Profilings, Learning Analytics und Educational Data Mining im Unterricht – die Zukunft ?

Zielgruppe:
Das Online-Seminar richtet sich an alle interessierten Musikpädagog*innen.

Zusätzliche Informationen:

Das Online-Seminar besteht aus einem Termin à 120 Minuten:
15. Oktober 2021, 19-21 Uhr

Kosten:
Teilnahmegebühr (regulär) 20,00 €
Teilnahmegebühr (Lehrkräfte an öffentlichen Musikschulen in Baden-Württemberg) 10,00 €

Startdatum und Uhrzeit
15.10.2021, 00:00
Enddatum und Uhrzeit
15.10.2021, 00:00
Die Anmeldephase ist vorüber.
Sachbearbeiterin:
Dozent*innen:

Brigitte Batke-Spitzer

Kalendereintrag zum Lehrgang herunterladen:
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