Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Fortbildungsangebote der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung e. V., Trossingen, nachfolgend Bundesakademie genannt. Die AGB werden mit der Anmeldung anerkannt.
Anmeldung und Zulassung
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die lnteressent*innen eine Zulassung über die Teilnahme zur Fortbildungsveranstaltung oder eine schriftliche Mitteilung über den aktuellen Stand (z. B. Warteliste, fehlende Unterlagen, Absage etc.). Eine Anmeldung zu berufsbegleitenden Lehrgängen oder berufsbegleitenden Fortbildungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, gilt für sämtliche Arbeitsphasen.
Änderung oder Absage vor Beginn einer Veranstaltung
Die Bundesakademie behält sich vor, bei zu geringer Nachfrage eine Veranstaltung kurzfristig abzusagen oder den Zeitpunkt des Beginns und des Endes zu verschieben. Gleiches gilt für Kursabsagen wegen Ausfall eines Dozenten/einer Dozentin oder aufgrund höherer Gewalt. In diesen Fällen fallen für die Teilnehmer*innen keine Kosten an. Vorab entrichtete Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche gegenüber der Bundesakademie geltend gemacht werden.
Die Bundesakademie behält sich Anpassungen bezüglich Inhalt und Ablauf der einzelnen Fortbildungsveranstaltungen sowie der Mitwirkung von Referent*innen und Gastdozent*innen vor.
Teilnahmegebühren
Für die verschiedenen Lehrgänge, Seminare, Workshops und Kongresse gelten die in der Ausschreibung ausgewiesenen TeiInahmegebühren.
Zahlungsweise
Die Bezahlung der Teilnahmegebühren und der Kosten für Unterkunft und Verpflegung erfolgt in der Regel per Electronic Cash oder in bar zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Nur in Ausnahmefällen ist eine Vorabüberweisung auf Rechnung möglich. Die Kosten bei mehrphasigen Lehrgängen sind in der jeweiligen Phase fällig.
Kooperationsveranstaltungen mit anderen Institutionen können von dieser Regelung abweichen. Hier gelten die Bedingungen derjenigen Einrichtung, die die finanzielle Abwicklung des Lehrgangs übernimmt.
Unterkunft
Die Teilnahme am Lehrgang schließt in der Regel Unterkunft und Verpflegung in der Bundesakademie ein. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Bundesakademie möglich. Die Unterbringung erfolgt in Einzel- und Zweibettzimmern. Die Bundesakademie ist bemüht - im Rahmen ihrer Kapazitäten - den Zimmerwünschen der Teilnehmerinnen nachzukommen. Ein Anspruch auf den beantragten Zimmertyp besteht nicht.
An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko der Teilnehmer. Zu Lehrgangsbeginn und Lehrgangsende bietet die Bundesakademie zu bestimmten Zeiten einen kostenlosen Shuttle-Dienst von und zum Bahnhof Trossingen-Stadt. Ein Anspruch auf diesen Dienst besteht jedoch nicht.
Kündigung
Der Teilnehmende/die Teilnehmende kann den Vertrag nach erfolgter Zulassung kündigen. Bei einer Kündigung berechnet die Bundesakademie eine Stornogebühr, bezogen auf die Teilnahmegebühr, nach folgenden Sätzen:
| bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung | 20 % der Teilnahmegebühr |
| bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung | 50 % der Teilnahmegebühr |
| danach | 100 % der Teilnahmegebühr |
Bei mehrphasigen Veranstaltungen, die nicht einzeln abrechenbar sind und die Teilnahmegebühr für alle Phasen zu Beginn der Veranstaltung fällig ist, gilt die Stornoregelung für den Gesamtbetrag.
Bei berufsbegleitenden Lehrgängen ist nach Ende der ersten Lehrgangswoche (Orientierungsphase) eine kostenlose Kündigung bis drei Wochen nach Ende dieser Phase möglich. Danach gelten die oben aufgeführten Stornogebühren.
Bei mehrphasigen Veranstaltungen, die einzeln abrechenbar sind, bezieht sich diese Regelung nur auf den nachfolgenden Kursabschnitt. Eine Kündigung von diesen Veranstaltungen ist nach jeder Akademiephase möglich. Die Kosten für den besuchten Veranstaltungsteil werden nicht erstattet.
Die Bundesakademie kann den geschlossenen Vertrag nach jeder Akademiephase, spätestens vier Wochen vor Beginn der nächsten Akademiephase, für die künftigen Phasen kündigen. Die Kündigung erfolgt durch den Direktor der Bundesakademie. Aufgrund der Kündigung entstehen den Teilnehmenden keine weiteren Kosten. Sie können keine weiteren finanziellen Ansprüche gegenüber der Bundesakademie geltend machen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Als Kündigungstermin gilt der Tag des Posteingangs.
Datenschutz
Die Bundesakademie erhebt mit der Anmeldung personenbezogene Daten und verarbeitet diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Teilnehmer*innen stimmen der maschinellen Speicherung ihrer Daten zu.
Unfallversicherung
Teilnehmer*innen von Berufsbegleitenden Lehrgängen sind im Rahmen der Arbeitsphasen an der Bundesakademie in Trossingen über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) unfallversichert. Im Versicherungsschutz abgedeckt sind neben den Präsenzphasen in Trossingen die Wegeunfälle nach Definition der VBG. Berufsbegleitende Lehrgänge sind entsprechend in der Seminarausschreibung gekennzeichnet.
Haftung
Die Bundesakademie übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, es sei denn, es liegt grob fahrlässiges Verhalten seitens der Bundesakademie vor.
Durch Lehrgangsteilnehmer*innen verursachte Schäden und Verunreinigungen am Gebäude, in den Räumlichkeiten, an der Ausstattung und den Musikinstrumenten werden diesen in Rechnung gestellt.
Nutzungsvorbehalt und Urheberrecht
Die Teilnehmer*innen übertragen der Bundesakademie das Nutzungsrecht an Arbeitsergebnissen, die in den jeweiligen Lehrgängen erarbeitet werden. Alle erhaltenen Seminarunterlagen, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Sie unterliegen, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, dem Urheberschutz gemäß §4 UrhG.
Ausgehändigte Kopien innerhalb der Veranstaltungen der Bundesakademie sind aus rechtlichen Gründen ausschließlich für den privaten Gebrauch im Rahmen des Lehrgangs zu nutzen. Weitere Vervielfältigung oder Weitergabe sind untersagt. Ton- und Bildaufnahmen sind bei allen Veranstaltungen der Bundesakademie grundsätzlich nicht gestattet.
Sonstiges
- Die Rahmenprüfungsordnung der Bundesakademie ist Bestandteil der AGB.
- In sämtlichen Räumen der Bundesakademie ist das Rauchen aufgrund gesetzlicher Regelung untersagt. Ein Raucherbereich befindet sich im Atrium.
- Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
- Die Hausordnung der Bundesakademie ist für den Teilnehmenden/die Teilnehmende bindend.
Die in den Ausschreibungen ausgewiesenen spezifischen Regelungen für die einzelnen Veranstaltungen sind Bestandteil der AGB.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Spaichingen.
Trossingen, 12. Juni 2019