Fördermöglichkeiten
Um allen Weiterbildungsinteressierten unabhängig von einer Beteiligung des Arbeitgebers die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung zu ermöglichen, gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern – sowohl in Form direkter finanzieller Förderung als auch als indirekte Unterstützungsmaßnahmen.
Die Bundesakademie ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Dadurch wird u.a. die Anerkennung von Veranstaltungen der Bundesakademie als Bildungsurlaub in den verschiedenen Bundesländern vereinfacht (s. unten). Die Bundesakademie ist zudem als Träger der Jugendhilfe/Jugendpflege anerkannt.
Direkte Fördermöglichkeiten
Für die Suche nach der passenden Förderung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Hotline eingerichtet. Sie erreichen Sie unter 0800 26 23 000.
Länderspezifische direkte Fördermöglichkeiten
Vielleicht gibt es in Ihrem Bundesland ein passendes Förderprogramm für Weiterbildung. Ein Blick auf die Förderbedingungen lohnt sich in jedem Fall. Neben einer Beschreibung der einzelnen Programme finden Sie Informationsmöglichkeiten und Ansprechpartner in den Ländern unter https://www.bildungspraemie.info/de/l-nderprogramme.php
Kulturelle Zuwendung GVL
Mitglieder der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) haben die Möglichkeit eine Förderung für weiterbildende Maßnahmen im Beruf zu beantragen: https://gvl.de/gvl/zuwendungen-und-kulturfoerderungen/individuelle-zuwendungen
Indirekte Fördermöglichkeiten
Bildungsurlaub
In den meisten Bundesländern wird Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als „Bildungsurlaub“ bzw. „Bildungsfreistellung“ bezeichnet. Die Bundesakademie ist in allen Bundesländern, in denen dies möglich ist, als Bildungseinrichtung zertifiziert.
In Baden-Württemberg ist die Bundesakademie anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). Teilnehmer*innen aus Baden-Württemberg können dadurch bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme einreichen. Diese Möglichkeit besteht auch für Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich. Eine Bestätigung für den Arbeitgeber ist hier zum Download verfügbar.
In Nordrhein-Westfalen ist die Bundesakademie anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach §10 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Eine Bestätigung für den Arbeitgeber ist hier zum Download verfügbar.
Für die Beantragung von Bildungsurlaub in anderen Bundesländern, wenden Sie sich unbedingt langfristig im Vorfeld an unsere Geschäftsführung, da der Bildungsurlaub für jede einzelne Maßnahme mit dem Bundesland abgestimmt werden muss. Unter dem folgenden Link finden Sie für jedes Bundesland, das Bildungsurlaub anbietet, eine Kurzbeschreibung und Hinweise auf solche Quellen, die detaillierte Angaben über Voraussetzungen und weitere Informationen anbieten: https://www.iwwb.de/information/Bildungsurlaub-in-Deutschland-weiterbildung-26.html.
Sonderurlaub
Ehrenamtlich tätige Jugendgruppenleiter*innen (z.B. Dirigent*innen) haben Anspruch auf Sonderurlaub nach den Landesgesetzen zur Gewährung von Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter*innen. Die Bundesakademie ist als Träger der Jugendhilfe/Jugendpflege öffentlich anerkannt und stellt den Sonderurlaubsantrag auf Anfrage bei dem jeweiligen Arbeitgeber.

Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach der passenden Förderung behilflich.
Sie erreichen uns per Telefon unter:
+49 (7425) 94 93-0 oder per Mail