Prof. Frank Bauchrowitz
Frank Bauchrowitz ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen. Er berät Musiker in allen Bereichen des Musikrechts (z.B. Musikvertragsrecht, Urheber(vertrags)recht, Recht der GbR, Steuerrecht, Künstlersozialkasse, Arbeits- und Tarifrecht etc.). Zu seinen Mandanten gehören Musiker, Ensembles und Bands, Musikschulen, Musikagenturen, Veranstalter, Labels, und Musikverlage aus dem gesamten Bundesgebiet.
Seit 2009 ist Frank Bauchrowitz zudem Lehrbeauftragter für Musikrecht und „Systemische Businessplanung“ an der Musikhochschule Münster, wo er im April 2022 zum Honorarprofessor ernannt wurde. Als Dozent für musikrechtliche Workshops und Vorträge ist er auch für andere Musikhochschulen und Auftraggeber (z.B. im Rahmen des Projekts „create music NRW“) tätig.
Darüber hinaus ist Frank Bauchrowitz Autor und Herausgeber der Broschüre „Musik kopieren, aufführen, downloaden – Alles verboten?“.